Urlaubssemester – siehe unten!

Deutschlandsemesterticket

Mit dem Deutschlandsemesterticket seid ihr nun noch mobiler. Über die Folkwang-Standorte in Bochum, Dortmund, Duisburg und Essen hinaus könnt ihr rund um die Uhr deutschlandweit alle Nahverkehrszüge wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge und die öffentlichen Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. nutzen.

So erhaltet ihr das Deutschlandsemesterticket

HOW TO Deutschlandsemesterticket Schritt 1
HOW TO Deutschlandsemesterticket Schritt 4+5
HOW TO Deutschlandsemesterticket Weitere Informationen
HOW TO Deutschlandsemesterticket Schritt 2+3
HOW TO Deutschlandsemesterticket Schritt 6

1. Anmeldung in RIDE

Nutzt diesen Link oder den QR-Code, um euch in Ride anzumelden. Die Login-Daten sind dieselben wie bei Folkwang Webmail oder im Organizer.
Über diese Single-Sign-On-Seite authentifizieren sich ticketberechtigte Studierende. Ein vorheriger Login im Portal der Hochschule ist nicht nötig.

QR-Code RIDE

2. Deutschlandsemesterticket auswählen

Nach einer erfolgreichen Validierung erfolgt die Anzeige des persönlichen Deutschlandsemestertickets für das aktuelle bzw. bevorstehende Semester. In besonderen Fällen kann hier auch mehr als ein Ticket angezeigt werden. Wählt hier das Deutschlandsemesterticket aus, damit es anschließend in Form eines QR-Codes angezeigt wird.

3. QR-Code bei Fahrkartenkontrolle vorzeigen

Optionaler Tipp: 
Ticket in die (Google-/Apple-) Wallet des Smartphones hinzufügen

4. Nach unten Scrollen

Im ausgewählten Ticket kann nach unten gescrollt werden. Dort werden alle ticketrelevanten Informationen angezeigt. Dazu gehören neben dem Gültigkeitszeitraum auch Angaben zur eigenen Person.

5. Der Wallet hinzufügen

Ganz unten findet ihr die Schaltfläche Hinzufügen zur Wallet.
In der Wallet wird das Ticket ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Gültigkeit angezeigt.

Login-Seite RIDE
RIDE
QR-Code in RIDE
in RIDE nach unten scrollen
Ticket der Wallet hinzufügen

Wie zahle ich das Deutschlandsemesterticket?

Bereits durch die Entrichtung des jeweiligen Semesterbeitrages zahlen Studierende im Zuge von Einschreibung / Rückmeldung u.a. einen Anteil für die Mobilität im ÖPNV. Hier findet ihr weitere Informationen zum Semesterbeitrag.

Gibt es eine Alternative zu RIDE?

Zu der Umsetzung via RIDE bestehen derzeit keine Alternativen. Das Deutschlandsemesterticket kann somit nicht mehr als Papierticket mit Hologramm (wie bisher das NRW Semesterticket) zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachtet, dass ihr dennoch weiterhin euren Studierendenausweis validieren müsst.

Was muss ich beachten?

Im Vergleich zu der bisherigen (VRR-/NRW-)Ticketlösung ermöglicht das Deutschlandsemesterticket keine Mitnahme von Fahrrädern bzw. Personen.
Mögliche Veränderungen zu kommenden Semestern sind jedoch nicht ausgeschlossen – die ASten stehen hier im Austausch mit den Verkehrsverbünden.

Ticketberechtigung

Gemäß des Ticketvertrages zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets sind in der Regel ordentlich immatrikulierte sowie beurlaubte Studierende (inkl. Promovierende) berechtigt.

Nicht berechtigt sind hingegen Zweit- sowie Gasthörer*innen.

Der Ticketvertrag regelt darüber hinaus noch einige Tatbestände, die in bestimmten Fällen zu einer Befreiung bzw. Erstattung führen könnten. Bitte wendet euch hierfür an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist mit Blick auf die Umsetzung des Deutschlandsemestertickets grundsätzlich Vertragspartner des Verkehrsverbundes. Somit ist der AStA auch Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Bezugspflicht, der Abrechnung bzw. einer möglichen Befreiung vom Ticket etc. geht.

In bestimmten Fällen können Studierende sich von der Ticketpflicht befreien lassen bzw. im Nachgang eine Erstattung erhalten. Dies betrifft u.a. Studierende, die über mindestens drei Monate des Semesters…
… im Ausland sind oder
…reiseunfähig waren bzw. die mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass ihnen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in dieser Zeit nicht möglich war.

Bei den hier genannten Fragen bzw. dem Wunsch, einen solchen Antrag an den AStA zu stellen, wendet euch bitte an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de.

Technische Authentifizierung

Um ein Ticket via RIDE abrufen zu können, wird im Zuge der Authentifizierung überprüft, ob es sich beim jeweiligen User aktuell um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n handelt.

Hierzu werdet ihr zuerst auf eine „Single-Sign-On“-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet. Mit Hilfe dieser Seite („Identity Provider / ldP“) kann die Hochschule sicherstellen, dass sich einzig Nutzer*innen gegenüber Dritten („Service Providern / SP“) als Studierende authentifizieren, die es auch wirklich sind. Hierzu wird der Dienst „Shibboleth“ genutzt.

Im Hintergrund wird nach der Eingabe von Benutzername und Passwort geprüft, ob es sich bei dem Login zum aktuellen Zeitpunkt um eine*n ticketberechtigte*n Studierende*n der der Folkwang Universität der Künste handelt. Der Anfragezweck, der den Nutzer*innen auch in der Anzeige entsprechend dargestellt wird, lautet mit Blick auf das Semesterticket „Anmelden bei RIDE“.

Die eingegebenen Login-Daten werden hierbei selbstverständlich nicht an den SP übertragen.

Einzig die für die Nutzung des Dienstes, sprich für den Abruf des Tickets, erforderlichen Daten werden durch die Hochschule an den SP übermittelt, sodass mit Hilfe der Daten das personalisierte Ticket erzeugt werden kann. Bei diesen Daten handelt es sich um: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer sowie die entsprechende Gültigkeit der Fahrgenehmigung. Hierzu werdet ihr zuerst auf eine „Single-Sign-On“-Seite der Folkwang Universität der Künste geleitet.

Nach der oben beschriebenen Authentifizierung steht der Abruf des betreffenden Tickets zur Verfügung. Das Ticket wird in Form eines QR-Codes angezeigt und kann so beispielsweise im Falle einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

TIPP: Wir empfehlen euch, das ausgewählte Ticket in die persönliche (Google-/Apple-) Wallet eures Smartphones zu übernehmen. Die Funktion findet ihr ebenfalls in RIDE. Scrollt dazu im Ticket ganz nach unten.

Während des Rückmeldezeitraums

Bei der Anzeige von gültigen Tickets kann es (z.B. kurz vor einem Semesterwechsel) zeitweise zu einer Besonderheit kommen. Im Laufe dieses Rückmeldezeitraums stehen Studierenden über RIDE zeitweise zwei Tickets für unterschiedliche Semester parallel zur Verfügung.
Dabei handelt es sich zum einen um das Ticket für das aktuelle / noch laufende Semester, zum anderen bereits um das Ticket für das bevorstehende Semester, zu dem bereits eine Rückmeldung vorliegt.
So kann sichergestellt werden, dass bei Bedarf (z.B. bei Verlust des Tickets oder einem neuen Endgerät) unproblematisch und in kürzester Zeit die jeweils gewünschte Fahrgenehmigung abgerufen und genutzt werden kann.

Zum Ende des Studiums

Im Falle einer Exmatrikulation endet die Fahrgenehmigung mit Ablauf des Tages, zu dem auch die Exmatrikulation gilt. Weitere Informationen dazu findet im folgenden FAQ-Kapitel zur Exmatrikulation.

Grundsätzliches Ende der Gültigkeit

Die Gültigkeit der Deutschlandsemesterticket-Fahrberechtigung endet jeweils immer mit dem letzten Tag des jeweiligen Semesters:
– zum Wintersemester jeweils am 30.09.
– zum Sommersemester jeweils am 31.03.
In Vorbereitung auf das nächste Semester kann dann erneut das Folge-Ticket abgerufen werden. Dieses soll spätestens in der Woche vor Semesterstart zur Verfügung stehen.

Beurlaubung

Studierende können sich zwischenzeitlich vom Studium beurlauben lassen. Diese Beurlaubung gilt immer für ein gesamtes Semester.
Die Beitragsordnung der Studierendenschaft im Zusammenhang mit den gültigen Verträgen zum Deutschlandsemesterticket ermöglicht es Studierenden, auch während einer Beurlaubung fahrberechtigt zu sein und somit das Deutschlandsemesterticket weiter zu nutzen. Dazu ist selbstverständlich der entsprechende Anteil des Semesterbeitrages zu entrichten.

Allerdings haben Studierende, die ein Urlaubssemester antreten, auch die Möglichkeit, sich von der Ticketpflicht befreien lassen bzw. im Nachgang eine Erstattung zu erhalten. Hierzu wendet euch bitte an asta-vorstand(at)folkwang-uni.de.
Weitere Informationen dazu findet ihr im FAQ-Kapitel zur Ticketberechtigung.

Exmatrikulation

Die Gültigkeit des aktuellen Tickets endet am Tag der Exmatrikulation.
Der Ticketvertrag sieht in diesem Falle vor, dass dies unmittelbar an das Verkehrsunternehmen bzw. den dazugehörigen Dienstleister RIDE übermittelt wird. Das Ticket wird gesperrt, es steht keine gültige Fahrgenehmigung mehr zur Verfügung.
Für den Abruf eines Tickets für das Folgesemester wäre eine nochmalige, erfolgreiche Authentifizierung nötig. Eine Exmatrikulation verhindert eine solche Validierung.

Zwei Beispiele beschreiben das unterschiedliche Vorgehen, abhängig vom jeweiligen Datum der Exmatrikulation:

_Erfolgt eine Exmatrikulation innerhalb eines laufenden Semesters, können (unter bestimmten Umständen) anteilige Beiträge über den AStA der Folkwang Universität der Künste erstattet werden. Würde bspw. eine Exmatrikulation zum 20.06. beantragt, dann könnten die Ticketanteile der Monate Juli, August und September erstattet werden. Wichtig: Relevant für eine Erstattung können nur Ticketanteile von vollen, noch nicht begonnenen Monaten bis zum Semesterende sein.
_Erfolgt eine Exmatrikulation zum Semesterende, verliert das Ticket zum 31.03. (Wintersemester) bzw. zum 30.09. (Sommersemester) die Gültigkeit. Es liegen keine Restbeträge vor, die ggf. über den AStA erstattungsfähig wären.

Bei Problemen während des Ticketabrufes nehmt gerne Kontakt auf. Bitte unterscheidet je Fragestellung die unterschiedlichen Adressaten.
In welcher Frage benötigt ihr Unterstützung?

„Single-Sign-On“ / techn. Authentifizierung
Eure technische Authentifizierung (via Eingabe Ihres Folkwang Login) gegenüber dem Server war nicht erfolgreich?
Wichtig: Bitte überprüft zunächst die Kriterien zur Ticketberechtigung – ggf. liegt bereits dort die Ursache, dass euch aus bestimmten Gründen kein Zugang bzw. Abruf eines Tickets gewährt wird.
Sollte eine Berechtigung vorliegen, nehmt bitte Kontakt auf mit it-systeme(at)folkwang-uni.de.

Ticketabruf / Anwendung RIDE
Ihr konntet euch zwar erfolgreich authentifizieren, aber innerhalb von RIDE steht euch das angeforderte Ticket nicht zur Verfügung? Oder treten andere Probleme im Zuge der Nutzung von RIDE (oder im Zusammenhang mit der Ticket-Anzeige in Ihrer Wallet) auf?
Nutzt in diesem Fällen gerne die Serviceangebote von RIDE: Fragen zum Deutschland Semesterticket der Ruhrbahn – RIDE (ride-ticketing.de).

Kontakt zum AStA
asta-vorstand(at)folkwang-uni.de

Semesterticket im Urlaubssemester

Wenn ihr euch im Urlaubssemester befindet, könnt ihr weiterhin ein Semesterticket erhalten. Ihr beantragt es mit nachfolgendem Dokument.

Antrag Ticket Urlaubssemester

Bitte sendet den Antrag ausgefüllt an folgende Mail: asta@folkwang-uni.de

WICHTIG: Die Antragsfristen sind für das Sommersemester der 15.03. und für das Wintersemester der 15.09.!


Achtung: nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.


Die Beitragshöhe für das Semesterticket ist auf der Webseite der Folkwang Universität einzusehen. Der Betrag ist nach Aufforderung auf folgendes Konto zu überweisen:

        Kontoinhaber: AStA der Folkwang Universität
        Institut: Sparkasse Essen
        IBAN: DE56 3605 0105 0001 6120 92
        BIC-Code: SPESDE3EXXX
        Verwendungszweck: „Name Studierende:r“/ Zahlung der Tickets im Urlaubssemester WS 22/23

 

Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

Aufgrund materieller Bedürftigkeit können Studierende von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags befreit werden. Alle Infos erhaltet ihr in der nachfolgenden Ordnung:

Ordnung zur Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

Bitte sendet den Antrag an folgende Mail: asta@folkwang-uni.de

WICHTIG: Die Anträge müssen spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende der Rückmeldefrist beim AStA eingereicht worden sein.